Seitenbereiche

Von der GbR zur Einzelpraxis

Arztgemeinschaftspraxen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), lösen sich nicht selten dergestalt auf, dass jede/r Arzt/Ärztin eigene Wege geht. Die Berufsträger trennen sich voneinander, lösen die GbR auf und jede/r übernimmt die in seinem Besitz befindlichen Wirtschaftsgüter aus der GbR heraus in seine Einzelpraxis. Die Finanzverwaltung verlangte in diesen Fällen regelmäßig, dass die Ärzte eine Realteilungsbilanz erstellen und einen Übergangsgewinn ermitteln.

BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil v. 11.04.2013, III R 32/12) hielt die Forderungen der Finanzverwaltung in einem aktuellen Urteil nicht für notwendig, wenn:

Voraussetzungen
  1. Jeder ausscheidende Gesellschafter die Buchwerte der aufgeteilten und mitgenommenen Wirtschaftsgüter in seiner Einzelpraxis fortführt, und
  2. Keiner der Gesellschafter einen Spitzenausgleich gezahlt bzw. erhalten hat, und
  3. Die Gesellschafter unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen fortführen.

Das Urteil wurde bislang im Bundessteuerblatt noch nicht veröffentlicht. Soweit die Finanzverwaltung im konkreten Fall das Urteil nicht von Amts wegen anwendet, ist gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Stand: 29. November 2013

Bild: CandyBox-Images - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen & wirtschaftlichen Anliegen. Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten in Bergisch Gladbach! Wir sind Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, spezialisiert auf Ärzte und Zahnärzte.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.