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Erbschaftsteuer-Richtlinien

In den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2011) hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Sichtweise aufgegeben, wonach eine Steuerpflicht aus Lebensversicherungsleistungen bestand, auch wenn der Empfänger der Leistung als bezugsberechtigter Dritter die Versicherungsprämien gezahlt hat.

In der Zahlung von Versicherungsprämien sah die Finanzverwaltung außerdem eine steuerpflichtige Schenkung gegenüber dem Versicherungsnehmer als gegeben, so dass es zu einer doppelten Erfassung der Prämien mit Schenkung- und Erbschaftsteuer kam.

Neuregelung

In den neuen Richtlinien 2011 lässt es die Finanzverwaltung zu, dass die Versicherungsleistung nach dem Verhältnis der vom Versicherungsnehmer/Erblasser gezahlten Versicherungsbeiträge zu den insgesamt gezahlten Versicherungsbeiträgen aufgeteilt wird. Auf den Teil der Versicherungsleistung, der auf eigengeleistete Beiträge des Bezugsberechtigten entfällt, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Termfix-Versicherungen

Bei Termfix-Versicherungen tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht im Todesfall ein, sondern zu einem bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. Die Finanzverwaltung vertritt in den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien die Auffassung, dass die Erbschaftsteuer bereits beim Tod des Erblassers und nicht erst mit dem späteren Fälligkeitsbeginn entsteht.

Stand: 12. Oktober 2012

Bild: Text und Gestaltung - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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