Seitenbereiche

Meldung von Finanzkonten und Auslandsgeldvermögen in 44 Staaten Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung

Am 19.03.2014 haben sich 44 Staaten in einer gemeinsamen Erklärung zu einem automatischen Informationsaustausch von Kontoinformationen verständigt. Damit ist den Hochsteuerländern ein weiterer Meilenstein in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gelungen. Der Erklärung liegt auch ein detaillierter Zeitplan zugrunde. Der erste automatische Informationsaustausch soll schon im Jahr 2017 stattfinden. Er soll bereits Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Eine Umsetzung in EU-Recht soll bereits Ende 2014 erfolgen.

Länderliste

Der Erklärung schließt sich eine lange Länderliste an. Auf dieser Liste stehen auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, Guernsey, Jersey, die Bermudas oder die Cayman Islands. Nicht auf der Liste finden sich allerdings Singapur oder die Vereinigten Arabischen Emirate.

EU-Zinsrichtlinie

Fast zeitgleich haben die EU-Staaten am 24.03.2014 das revidierte Gesetz über die grenzüberschreitende Besteuerung der Zinserträge natürlicher Personen einstimmig formell verabschiedet. Die neue Fassung erfasst als meldepflichtige Kapitaleinkünfte neben den Zinsen auch Dividenden und Veräußerungsgewinne. Die revidierte Richtlinienfassung soll bis 2016 in nationales Recht umgesetzt und ab 2017 praktiziert werden.

Stand: 12. April 2014

Bild: Gajus - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen & wirtschaftlichen Anliegen. Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten in Bergisch Gladbach! Wir sind Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, spezialisiert auf Ärzte und Zahnärzte.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.