Seitenbereiche

Länderinitiative

Der Ukraine-Krieg führte unter anderem zu einer massiven Erhöhung der Energiepreise. Einige Länderregierungen haben daher die Bundesregierung aufgefordert, Spekulationen mit Öl, Gas und Strom zu unterbinden und die letzten Preiserhöhungen kartellrechtlich zu überprüfen. Ärger bereitet auch die Tatsache, dass die Steuerermäßigungen auf Benzin und Diesel seit dem 1.6.2022 nicht oder nur zum Teil an die Verbraucher weitergegeben werden. Eine entsprechende Länderinitiative zur Besteuerung von Übergewinnen von Energiekonzernen wurde im Plenum des Bundesrates am 10.6.2022 behandelt. Der Finanzausschuss des Bundestags lehnt eine solche Steuer bisher allerdings ab (vgl. Kurzmeldung vom 22.6.2022 hib 320/2022).

Vorbilder Italien und Großbritannien

Italien hat es bereits vorgemacht, wie eine Übergewinnbesteuerung aussehen kann. Eine im März dieses Jahres verkündete Zusatzsteuer für Unternehmen des Energiesektors wird aus den Umsatzsteigerungen vor und während des Ukraine-Kriegs berechnet, Italien finanziert mit dieser Zusatzsteuer diverse Hilfspakete zur Inflationsbekämpfung. In Großbritannien werden Mineralölkonzerne mit einer zusätzlichen Steuer in Höhe von 25 % belastet. Die Steuer fällt auf alle Gewinne an.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: sewcream - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen & wirtschaftlichen Anliegen. Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten in Bergisch Gladbach! Wir sind Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, spezialisiert auf Ärzte und Zahnärzte.

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.