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Wahl der passenden Rechtsform für Ihre Praxis

Die Wahl der Rechtsform ist ein zentraler Schritt bei der Praxisgründung, da sie erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen Verpflichtungen und Chancen hat.

Einzelpraxis: Die Einzelpraxis ist die einfachste Form der Praxisführung. Steuerlich wird der Gewinn direkt dem Praxisinhaber zugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Gemeinschaftspraxis: Bei einer Gemeinschaftspraxis schließen sich mehrere Ärzte zusammen, um gemeinsam eine Praxis zu betreiben. Sie wird steuerlich als Mitunternehmerschaft behandelt, was bedeutet, dass jeder Gesellschafter seinen Anteil am Gewinn versteuern muss.

Praxisgemeinschaft: In einer Praxisgemeinschaft teilen sich Ärztinnen und Ärzte die Infrastruktur, arbeiten jedoch rechtlich und steuerlich unabhängig  voneinander - jede Person versteuert ihre Einkünfte somit separat.

GmbH und andere Gesellschaftsformen: Die Gründung einer GmbH bietet eine Haftungsbegrenzung, die insbesondere bei hohen Risiken sinnvoll sein kann. Steuerlich fällt Körperschaftsteuer an, zudem müssen Gewinnausschüttungen der Gesellschafter versteuert werden.

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Rechtsform

Vorteile

Nachteile

Steuerliche
Implikationen

Einzelpraxis

Einfache Struktur

Volle Haftung

Besteuerung nach persönlichem
Steuersatz

Gemeinschaftspraxis

Arbeitsteilung,
Risikoteilung

Gewinnverteilung

Besteuerung nach
Anteil am Gewinn

Praxisgemeinschaft

Geteilte Kosten,
Unabhängigkeit

Weniger Synergieeffekte

Separate Besteuerung pro Ärztin/Arzt

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Haftungsbeschränkung

Gründungskosten,
Verwaltungsaufwand

Körperschaftsteuer und Einkommensteuer auf Ausschüttungen

Einkommensteuer: Steuerliche Pflichten für Praxisinhaber

Die Einkünfte aus der Praxis unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Als Freiberufler fallen Ärzte und Zahnärzte in der Regel nicht unter die Gewerbesteuer, außer wenn sie zusätzlich gewerbliche Tätigkeiten, wie etwa kosmetische Behandlungen oder den Betrieb eines Labors, ausführen. Der persönliche Steuersatz richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens, weshalb eine gezielte und vorausschauende Steuerplanung unerlässlich ist, um die Steuerlast effektiv zu senken. Dies beinhaltet beispielsweise die Nutzung von Sonderabschreibungen und  Investitionsabzugsbeträgen, um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen.

Umsatzsteuer: Welche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Heilbehandlungen im umsatzsteuerlichen Sinne steuerfrei, sofern sie medizinisch notwendig sind und der Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienen. Dies betrifft alle Behandlungen, die einen therapeutischen Zweck verfolgen, wie etwa Operationen, medizinische Beratungen oder Rehabilitationen. Werden jedoch kosmetische Leistungen, die keinen medizinischen Zweck verfolgen, angeboten oder Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika verkauft, sind diese umsatzsteuerpflichtig. Für eine korrekte Steuererklärung ist daher eine präzise Trennung
zwischen steuerfreien Heilbehandlungen und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen unerlässlich. Praxisinhaber sollten hierfür eine sorgfältige  Dokumentation führen und eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um Risiken durch falsche Deklarationen zu vermeiden.

Gewerbesteuer: Wann fällt sie bei einer Praxis an?

Arzt- und Zahnarztpraxen gelten im Regelfall als freiberuflich und unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer. Freiberufliche Tätigkeiten umfassen heilkundliche Maßnahmen, die der Diagnose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten dienen. Eine Gewerbesteuerpflicht kann jedoch entstehen, wenn gewerbliche Tätigkeiten angeboten werden. Solche gewerblichen Tätigkeiten umfassen unter anderem den Betrieb eines eigenen Labors, kosmetische Behandlungen, die keine medizinische Notwendigkeit haben, sowie der Verkauf von Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln. Eine detaillierte Analyse der angebotenen Leistungen ist notwendig, um eine klare Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Aktivitäten vorzunehmen. Eine fehlerhafte Einstufung kann erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich der Nachzahlung von Gewerbesteuern.

Abschreibungen: Investitionen steuerlich geltend machen

Investitionen in Praxisinventar, technische Geräte und Ausstattung können abgeschrieben werden. Dabei kann zwischen der linearen Abschreibung, bei der der Wert gleichmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird, und der degressiven Abschreibung, die höhere Abschreibungen in den ersten Jahren ermöglicht, gewählt werden. Insbesondere in der Gründungsphase kann die degressive Abschreibung steuerliche Vorteile bieten.

Investitionsabzugsbetrag (IAB): Steuervorteile vor der Investition nutzen

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden. Dies bietet insbesondere jungen Praxen in der Aufbauphase erhebliche Liquiditätsvorteile, da die Steuerlast deutlich reduziert werden kann, noch bevor die Investition getätigt wird. Dadurch wird nicht nur die Steuerlast in der Planungsphase gesenkt, sondern es erleichtert auch die Kapitalbeschaffung und Liquiditätsplanung, da Steuerersparnisse schon vor der Anschaffung der Wirtschaftsgüter realisiert werden können. Voraussetzung für die Nutzung des IAB ist, dass die Investition innerhalb eines bestimmten Zeitraums, üblicherweise innerhalb von drei Jahren, erfolgt. Der IAB dient somit auch der Flexibilisierung der Investitionsplanung, indem er die Steuerlast temporär reduziert und die Praxis in ihrer Anfangsphase finanziell entlastet. Wichtig ist jedoch, dass die geplante Investition tatsächlich durchgeführt wird, da es sonst zu einer Nachversteuerung kommen kann.

Sonderabschreibungen in den ersten Jahren: Finanzielle Entlastung in der Gründungsphase

In den ersten Jahren nach der Praxisgründung können Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, um die höheren Anlaufkosten steuerlich geltend zu machen. Dies ist besonders in der Gründungsphase von großer Bedeutung, da die Praxis in den ersten Jahren oft hohe Investitionen in Ausstattung, Räumlichkeiten, medizinische Geräte und Büroeinrichtung tätigen muss. Durch Sonderabschreibungen können diese Kosten in einem
kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden, was zu einer signifikanten Senkung der Steuerlast führt. Dies wiederum entlastet die Liquidität, da weniger finanzielle Mittel für Steuerzahlungen aufgewendet werden müssen und mehr Kapital für den Praxisaufbau und laufende Betriebskosten zur Verfügung steht. Dies erleichtert nicht nur den finanziellen Start, sondern schafft auch mehr Handlungsspielraum, um notwendige Anschaffungen und Investitionen zu tätigen. Zu beachten ist, dass die Sonderabschreibung zeitlich begrenzt ist und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sie in  Anspruch zu nehmen.

Praxisfinanzierung und Zinsen: Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?

Finanzierungskosten sowie Zinsen für den Kauf oder Ausbau der Praxis sind steuerlich absetzbar, da sie betrieblich veranlasst sind. Dies umfasst zum Beispiel Darlehenszinsen, Bearbeitungsgebühren für Kredite sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Absicherung des Kredits, wie etwa Versicherungen. Eine sorgfältige Dokumentation der Finanzierungsaufwendungen, einschließlich aller Kreditverträge, Tilgungspläne und Zahlungsnachweise, ist notwendig, um diese Kosten steuerlich geltend machen zu können. Es empfiehlt sich, alle Unterlagen systematisch zu archivieren, damit im Falle einer Betriebsprüfung die steuerliche Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten problemlos nachgewiesen werden kann. Zudem sollten Praxisinhaber die Möglichkeit nutzen, Finanzierungsalternativen zu vergleichen, um die steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Finanzierungsmodelle optimal zu gestalten.

Betriebsprüfung durch das Finanzamt: Was Praxisinhaber beachten sollten

Arzt- und Zahnarztpraxen unterliegen regelmäßigen Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, die darauf abzielen, die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der Praxis sicherzustellen. Dabei werden insbesondere die Einnahmen auf ihre Vollständigkeit überprüft, um sicherzustellen, dass alle erzielten Umsätze ordnungsgemäß erfasst wurden. Betriebsausgaben werden dahingehend kontrolliert, ob sie betrieblich veranlasst und korrekt dokumentiert sind. Auch die Privatentnahmen werden geprüft, um festzustellen, ob sie ordnungsgemäß verbucht wurden und ob keine unerlaubten Vermögensverschiebungen
stattgefunden haben. Eine ordnungsgemäße Buchführung und vollständige Dokumentation aller Belege und Geschäftsvorfälle ist daher entscheidend, um bei einer Betriebsprüfung keine Schwierigkeiten zu bekommen. Praxisinhaber sollten außerdem regelmäßig ihre Aufzeichnungen überprüfen und sicherstellen, dass alle Vorgänge lückenlos dokumentiert sind, um etwaige Nachfragen des Finanzamts effizient beantworten zu können. Eine sorgfältige Vorbereitung, wie das Bereithalten von Verträgen, Rechnungen und Belegen, ist unerlässlich, um den Prüfungsprozess zu erleichtern und mögliche Strafzahlungen zu vermeiden.

Private Entnahmen und Einlagen: Richtige Dokumentation und steuerliche Auswirkungen

Private Entnahmen sollten sorgfältig und vollständig dokumentiert werden, da sie direkte Auswirkungen auf die steuerliche Bemessungsgrundlage haben können. Entnahmen stellen eine Verringerung des Betriebsvermögens dar und müssen daher nachvollziehbar festgehalten werden, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Nachteile entstehen. Dies betrifft insbesondere auch Sachentnahmen oder geldwerte Vorteile, die für private Zwecke genutzt werden. Ebenso sind private Einlagen in die Praxis steuerlich relevant, auch wenn diese selbst steuerfrei sind. Eine präzise Buchführung stellt sicher, dass Einlagen korrekt verbucht werden und keine fälschlichen Interpretationen seitens der Finanzbehörden entstehen. Dabei sollten alle Entnahmen und Einlagen mit entsprechenden Belegen und Aufzeichnungen versehen werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit für das Finanzamt sicherzustellen. Eine ordentliche Buchführung ist hierbei essenziell, um bei einer möglichen Betriebsprüfung alle relevanten Informationen problemlos bereitstellen zu können.

Lohnsteuer und Sozialversicherung für Angestellte: Pflichten des Praxisinhabers

Bei der Anstellung von Personal sind Praxisinhaber verpflichtet, die Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Eine korrekte Lohnabrechnung ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und um bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung keine Probleme zu bekommen.

Steuervorauszahlungen: Finanzielle Planung für Ihre Praxis

Das Finanzamt fordert von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten in der Regel vierteljährliche Steuervorauszahlungen. Diese basieren auf den erwarteten Gewinnen und sollten gut geplant werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Je nach wirtschaftlicher Situation können diese Vorauszahlungen angepasst werden.

Berufshaftpflichtversicherung: Steuerliche Absetzbarkeit und rechtliche Absicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte und Zahnärzte verpflichtend und bietet einen wichtigen Schutz vor beruflichen Risiken. Die Prämien können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Pensionsrückstellungen: Steuerliche Vorteile durch Altersvorsorge

Praxisinhaber haben die Möglichkeit, Rückstellungen für Altersvorsorge und Pensionsverpflichtungen steuerlich geltend zu machen. Dies bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern trägt auch zur langfristigen finanziellen Absicherung bei.

Erfolgreich in die eigene Praxis starten

Die steuerlichen Aspekte bei der Gründung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis sind vielseitig und komplex. Von der Wahl der Rechtsform über die Nutzung von Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen bis hin zur Sicherstellung einer korrekten Buchführung – jede Entscheidung kann Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität und steuerliche Belastung der Praxis haben. Eine fundierte und frühzeitige Planung, unterstützt durch eine kompetente steuerliche Beratung, ist essenziell, um die Praxis von Beginn an auf ein solides Fundament zu stellen. Praxisgründerinnen und -gründer sollten sich aktiv mit ihren steuerlichen Pflichten auseinandersetzen und alle möglichen Steuervorteile nutzen, um den langfristigen Erfolg der Praxis zu sichern. Eine gut durchdachte steuerliche Strategie sorgt nicht nur für eine stabile finanzielle Basis, sondern schafft auch den nötigen Spielraum, um die Praxis weiterzuentwickeln und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.

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