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Warum die Gewinnverteilung so wichtig ist

Die Gewinnverteilung entscheidet darüber, wie sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit anfühlt. Ein faires Modell sorgt für Vertrauen und Stabilität – ein unpassendes Modell dagegen für Streit. Deshalb gehört die Gewinnregelung zu den zentralen Bausteinen im Gesellschaftsvertrag.

Grundregel: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt das Gesetz – und das sagt: Gleichverteilung nach Köpfen.

Typische Modelle der Gewinnverteilung

Modell

Kurz erklärt

Vorteile

Nachteile

Kopfanteile

Jeder Partner erhält den gleichen Gewinnanteil

Einfach & transparent

Ungerecht, wenn Leistungen sehr unterschiedlich sind

Quote nach Beteiligung

Verteilung nach Kapitalanteilen oder Investitionen

Berücksichtigt Einsatz von Eigenkapital

Leistung am Patienten bleibt außen vor

Umsatzorientiert

Jeder erhält den selbst erwirtschafteten Umsatz abzüglich Kostenanteil

Leistungsorientiert

Aufwändige Abrechnung, Gefahr von Neid

Hybrid-Modell

Fixbetrag (z. B. Grundkosten) + leistungsabhängiger Anteil

Kombiniert Sicherheit und Leistungsgerechtigkeit

Etwas komplexer in der Verwaltung

In der Praxis setzen viele BAGs auf Hybrid-Lösungen, um sowohl Fairness als auch Leistungsanreize zu schaffen.

Besonderheiten bei Ärzten und Zahnärzten

  • Unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte: Ein Zahnarzt mit Implantologie erwirtschaftet oft andere Umsätze als jemand mit konservierender Zahnmedizin.
  • Geräteinvestitionen: Wer ein teures 3D-Röntgengerät anschafft, möchte diesen Einsatz berücksichtigt wissen.
  • Teilzeit oder Krankheit: Hier braucht es faire Regeln, damit niemand benachteiligt wird.

Unsere Empfehlung zur Gewinnverteilung

  • Die „eine richtige Lösung“ gibt es nicht – jede Berufsausübungsgemeinschaft ist individuell.

  • Wichtig ist, dass die Regelungen fair, transparent und steuerlich sauber sind.

  • Im Gesellschaftsvertrag sollte auch geregelt sein, was in Fällen von Krankheit, Elternzeit oder bei Neueintritt eines Partners passiert.

Die Gewinnverteilung in einer BAG ist kein Randthema, sondern entscheidet über das langfristige Gelingen der Zusammenarbeit. Mit einem klaren, gut durchdachten Verteilungsmodell lassen sich Konflikte vermeiden und der Fokus bleibt dort, wo er hingehört: auf der bestmöglichen Versorgung der Patienten.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung oder Überprüfung Ihres Gesellschaftsvertrages – sprechen Sie uns an! Nehmen Sie unter 02204 9501-0 Kontakt zu uns auf, oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie eingehend zur Praxisgründung und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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