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Die wichtigsten Entscheidungskriterien

Bei der Wahl der Rechtsform für eine Praxisgründung gibt es drei zentrale Kriterien zu berücksichtigen:

  1. Haftungsumfang: Die Frage der Haftung ist entscheidend. Bei einigen Rechtsformen haftet der Inhaber mit seinem gesamten Privatvermögen, während bei anderen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Diese Entscheidung kann entscheidend sein für das persönliche Risiko, das man als Praxisgründer eingehen möchte.
  2. Steuerliche Verpflichtungen: Die Rechtsform hat maßgeblichen Einfluss auf die steuerlichen Verpflichtungen. Bestimmte Rechtsformen unterliegen der Einkommensteuer, während andere Körperschaftsteuer zahlen. Die steuerlichen Unterschiede sollten sorgfältig abgewogen werden, um eine möglichst effiziente Struktur zu wählen.
  3. Verwaltungsaufwand: Auch der administrative Aufwand unterscheidet sich zwischen den Rechtsformen. Während einige Modelle eine einfache und kostengünstige Gründung und Verwaltung ermöglichen, bringen andere eine umfangreichere Bürokratie und höhere Kosten mit sich.

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Die verschiedenen Rechtsformen im Detail

Rechtsform

Haftung

Steuerliche Behandlung

Besonderheiten

Einzelunternehmen

Unbeschränkte Haftung des Inhabers

Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer

Einfache Gründung, volle Kontrolle durch den Inhaber

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter

Transparenzprinzip: Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer

Geeignet für kleinere Gemeinschaftspraxen, einfacher Gesellschaftsvertrag

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Haftung beschränkt auf den eigenen Tätigkeitsbereich

Transparenzprinzip: Einkünfte werden den Partnern zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer

Speziell für Freiberufler, flexible Gewinnverteilung möglich

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

Körperschaftsteuer auf Gewinne, Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer

Höheres Mindeststammkapital, erhöhter Gründungs- und Verwaltungsaufwand, guter Haftungsschutz

Praxisformen und ihre typische Rechtsform

  • Einzelpraxis: Einzelpraxen werden üblicherweise als Einzelunternehmen geführt. Der Praxisinhaber hat die volle Kontrolle über sämtliche Geschäftsentscheidungen und trägt das volle finanzielle Risiko. Diese Form ist besonders geeignet für Ärzte, die unabhängig arbeiten möchten und keine Partner benötigen. Das Einzelunternehmen zeichnet sich durch eine einfache Gründung und geringe laufende Verwaltungskosten aus, jedoch geht damit eine unbeschränkte Haftung des Praxisinhabers einher, was bedeutet, dass auch das Privatvermögen im Haftungsfall betroffen ist.<
  • Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft): In einer Gemeinschaftspraxis (oder Berufsausübungsgemeinschaft) arbeiten mehrere Ärzte zusammen und behandeln gemeinsam Patienten. Häufig wird diese Praxisform als GbR oder PartG geführt. In einer GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen, während die PartG eine gewisse Haftungsbeschränkung bietet, die sich auf den eigenen Tätigkeitsbereich beschränkt. Gemeinschaftspraxen bieten den Vorteil einer geteilten Verantwortung und ermöglichen eine Arbeitsteilung, sodass sich die Ärzte auf ihre Fachgebiete spezialisieren können. Zudem profitieren sie von gemeinsamen Investitionen in Ausstattung und Räumlichkeiten. Der Verwaltungsaufwand ist dabei höher als bei einer Einzelpraxis, jedoch kann die Zusammenarbeit Synergien erzeugen, die zu einer effizienteren Praxisführung führen.
  • Praxisgemeinschaft: Eine Praxisgemeinschaft unterscheidet sich von der Gemeinschaftspraxis dadurch, dass mehrere Ärzte zwar die Räumlichkeiten und Ressourcen teilen, jedoch ihre Praxen rechtlich eigenständig führen. Diese Form bietet Flexibilität, da jeder Arzt unabhängig agieren kann, gleichzeitig jedoch die Vorteile gemeinsamer Räumlichkeiten und Geräte nutzen kann. Diese Form ist besonders geeignet für Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die zwar organisatorisch zusammenarbeiten, aber weiterhin eigenständige Patienten behandeln möchten. Haftungs- und Steuerfragen bleiben in der Regel getrennt, da es sich rechtlich um separate Unternehmen handelt.
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) vereint verschiedene Fachrichtungen unter einem Dach und bietet den Patienten eine umfassende medizinische Versorgung an einem Ort. MVZs können in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben werden, wie zum Beispiel als GmbH, was eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bietet. Diese Organisationsform ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Fachbereichen, was insbesondere bei der Behandlung komplexer Krankheitsbilder von Vorteil ist. Der Verwaltungsaufwand für ein MVZ ist jedoch relativ hoch, und die Gründungskosten sind höher, insbesondere wenn eine GmbH gewählt wird. MVZs eignen sich insbesondere für Ärzte, die in einem größeren Team arbeiten möchten und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit schätzen. 

Welche Rechtsform passt zu meiner Praxis?

Die Wahl der passenden Rechtsform sollte immer unter Berücksichtigung der persönlichen Ziele und Rahmenbedingungen erfolgen. Dazu zählen:

  • Risikobereitschaft: Wie viel Risiko sind Sie bereit einzugehen, insbesondere hinsichtlich der Haftung?
  • Steuerliche Optimierung: Welche steuerlichen Vorteile können durch die Wahl einer bestimmten Rechtsform erzielt werden?
  • Verwaltungsaufwand: Welche organisatorischen Anforderungen können Sie bewältigen, und wie wichtig ist Ihnen eine einfache Verwaltung?

Lassen Sie sich beraten!

Die Wahl der richtigen Rechtsform für eine Praxisgründung ist eine komplexe Entscheidung, die zahlreiche Aspekte berücksichtigt. Eine fundierte rechtliche und steuerliche Beratung ist daher unerlässlich, um die beste Wahl für die individuellen Bedürfnisse zu treffen. Selbstverständlich dürfen bei Praxisgründung auch die berufsrechtlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Die richtige Entscheidung kann langfristig entscheidend zum Erfolg der Praxis beitragen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Nehmen Sie unter 02204 9501-0 Kontakt zu uns auf, oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie eingehend zur Praxisgründung und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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